Anti-Diskriminierung

ANTI-DISKRIMINIERUNGSRICHTLINIE – THE WIENDELS GROUP (TWG)

Version 2026

1. Allgemeiner Grundsatz

Die Wiendels Group (TWG) steht für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

TWG bietet Arbeitsuchenden und Mitarbeitern eine faire und gleichberechtigte Behandlung, unabhängig von:

  • Alter
  • Geschlecht oder Geschlechtsidentität
  • Familienstand
  • sexueller Orientierung
  • Religion, Weltanschauung oder politischer Überzeugung
  • Rasse, Hautfarbe oder ethnischer Herkunft
  • Staatsangehörigkeit
  • Behinderung oder chronischer Krankheit
  • oder jedem anderen nach geltenden Gesetzen und Vorschriften geschützten Grund

TWG duldet keinerlei Form von Diskriminierung, ob direkt oder indirekt. Das einzige Auswahlkriterium, das TWG anwendet, ist: Eignung für die Stelle basierend auf Kompetenzen, Erfahrung und Einsatzfähigkeit.

2. Zweck dieser Richtlinie

Der Zweck dieser Richtlinie ist es, klar und transparent festzulegen:

  • Was TWG unter Diskriminierung und diskriminierenden Anfragen versteht
  • Die Position von TWG gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Dritten
  • Wie Mitarbeiter im Falle von (potenzieller) Diskriminierung handeln sollten
  • An wen sich Mitarbeiter für Beratung, Meldung oder Eskalation wenden können
  • Die Verantwortlichkeiten, die TWG als Arbeitgeber trägt

Diese Richtlinie ist Teil der umfassenderen Compliance- und Governance-Struktur von TWG.

3. Definition von Diskriminierung

Diskriminierung ist definiert als: Die unmittelbare oder mittelbare Unterscheidung zwischen Personen aufgrund von Merkmalen, die für die Position nicht relevant sind, wie in der geltenden Gesetzgebung zur Gleichbehandlung festgelegt.

Dies schließt ausdrücklich ein:

  • Die Befolgung diskriminierender Anfragen von Kunden
  • Die Festlegung nicht relevanter Auswahlkriterien
  • Den Ausschluss von Kandidaten ohne objektive Rechtfertigung
  • Indirekte Diskriminierung (z. B. scheinbar neutrale Anforderungen, die bestimmte Gruppen benachteiligen) ist ebenfalls ausdrücklich abgedeckt.

4. Position von TWG

TWG verfolgt eine Null-Toleranz-Strategie in Bezug auf Diskriminierung.

  • Diskriminierende Anfragen von Kunden werden grundsätzlich abgelehnt
  • Es werden nur objektiv gerechtfertigte, berufsbezogene Anforderungen akzeptiert
  • TWG erwartet von seinen Kunden, dass sie im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung handeln
  • Falls erforderlich, wird TWG den Dialog mit Kunden suchen, um unzulässige Anfragen zu korrigieren und die Partnerschaft auf korrekter Basis fortzusetzen.

5. Maßnahmen durch Mitarbeiter

Alle TWG-Mitarbeiter haben eine aktive Verantwortung:

  • Diskriminierung und diskriminierende Anfragen zu erkennen
  • Die Zusammenarbeit bei solchen Anfragen zu verweigern
  • Die Angelegenheit zu besprechen und gegebenenfalls zu eskalieren
Im Zweifelsfall

Der Mitarbeiter berät sich mit:

  • Direktem Vorgesetzten
  • HR / Compliance
Bei Feststellung oder Meldung

Der Mitarbeiter kann sich wenden an:

  • Direkten Vorgesetzten
  • Geschäftsführung
  • Vertrauensperson

Meldungen werden ernst genommen, vertraulich behandelt und ohne nachteilige Folgen für die meldende Person verfolgt.

6. Verantwortlichkeiten von TWG (Arbeitgeber)

TWG stellt sicher:

Sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld
  • Ein respektvoller Umgang steht im Mittelpunkt
  • Unerwünschtes Verhalten wird aktiv verhindert und adressiert
Umsetzung und Sicherung der Richtlinie
  • Aktive Anwendung und regelmäßige Prüfung in der Praxis
  • Integration in Compliance, Audits (SNA / SNF / WTTA) und interne Kontrollen
Kommunikation und Schulung
  • Die Richtlinie wird bei Arbeitsantritt ausgehändigt
  • Strukturelle Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Praktische Anweisungen zum Erkennen von und zum Umgang mit Diskriminierung
Zugänglichkeit
  • Veröffentlichung über das Intranet und relevante Unternehmensplattformen
  • Verfügbarkeit für Mitarbeiter, Kunden und Stakeholder

7. Überwachung und Einhaltung

TWG überwacht aktiv die